Kaufpreisaufteilung

Optimieren Sie Ihre Steuerersparnis mit einer marktgerechten Kaufpreisaufteilung!

Oft schätzt das Finanzamt den Bodenwert zu hoch und den Gebäudeanteil zu niedrig ein. Mit unserem professionellen Gutachten belegen wir der Finanzbehörde gegenüber einen höheren Gebäudeanteil damit Sie durch eine höhere Abschreibung jährlich Steuern sparen können.

KAUFPREISAUFTEILUNG EINFACH ERKLÄRT

Optimieren Sie Ihre Steuerersparnis mit einer marktgerechten Kaufpreisaufteilung!

Oft schätzt das Finanzamt den Bodenwert zu hoch und den Gebäudeanteil zu niedrig ein. Mit unserem professionellen Gutachten belegen wir der Finanzbehörde gegenüber einen höheren Gebäudeanteil damit Sie durch eine höhere Abschreibung jährlich Steuern sparen können.

Beispiel: Sie kaufen ein Mehrfamilienhaus für 800.000 € zzgl. 40.000 € Anschaffungsnebenkosten.

Für die steuerliche AfA muss der Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden.

Angenommen, die gutachterliche Kaufpreisaufteilung ergibt:

Grund und Boden 200.000 € Anteil 25 %
Gebäude 600.000 € Anteil 75 %
Kaufpreis gesamt 800.000 € Anteil 100 %

Die Anschaffungsnebenkosten werden entsprechend dem Verhältnis aufgeteilt.

Grund und Boden

25 % von 40.000 € = 10.000 €

Gebäude

75 % von 40.000 € = 30.000 €

Damit ergibt sich die steuerliche Bemessungsgrundlage:

Gebäude

600.000 € + 30.000 € = 630.000 €

Grund und Boden

200.000 € + 10.000 € = 210.000 €

Was bedeutet das für die AfA? Angenommen, es gilt eine lineare Gebäude-AfA von 2 %:

630.000 € × 2 % = 12.600 € AfA pro Jahr

Ohne die Kaufpreisaufteilung könnte beispielsweise eine pauschale bzw. ungünstigere Aufteilung zu einem deutlich niedrigeren Gebäudeteil führen.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

In Kaufverträgen wird oftmals nur ein einzelner Kaufpreis angegeben, ohne die Aufteilung in Gebäudeanteil und Anteil an Grund und Boden. Die darauffolgende Ermittlung der Finanzämter führt in vielen Fällen zu einem niedrigen Abschreibungsvolumen und damit zu einer niedrigeren Abschreibung.

Ja. Auch wenn die Immobilie bereits vermietet ist und die Anschaffung schon einige Zeit zurückliegt, kann eine Kaufpreisaufteilung grundsätzlich noch erstellt werden. Das ist beispielsweise interessant, wenn bislang keine belastbare Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden vorgenommen wurde oder die bisherige Aufteilung überprüft werden soll. Ob und in welchem Umfang sich eine nachträgliche Aufteilung steuerlich auswirkt, sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Ja, Modernisierungen und Sanierungen können bei der Kaufpreisaufteilung eine wichtige Rolle spielen. Die können den Zustand und damit den Wert des Gebäudes wesentlich beeinflussen. Dabei kommt es darauf an, welche Bauteile modernisiert wurden, wann die Maßnahmen durchgeführt wurden und welchen Umfang sie haben. Deshalb sollten wesentliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei einer professionellen Kaufpreisaufteilung berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

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Wir beraten Sie gerne – persönlich, unverbindlich und kompetent. 

In wenigen Schritten zum Gutachten

Ablauf des Gutachtens

1. Auftragsklärung & Dokumentenprüfung

Grundbuch, Baupläne, Miet- oder Betreiberverträge

2. Objektbesichtigung

Analyse von baulichem Zustand, technischer Ausstattung und Nutzung

3. Wertermittlung

Anwendung des geeigneten Bewertungsverfahrens

4. Gutachtenerstellung

Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation

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